DIE FRANZÖSISCHE FORSTBEHÖRDE
Der nationalen Forstbehörde obliegt die Bewirtschaftung staatlicher und kommunaler Wälder. Sie verfolgt im Wesentlichen drei Ziele:

1 -Sicherstellung des Fortbestands des Waldes und dessen qualitative Verbesserung, durch entsprechende Maßnahmen wie Studienprojekte, Baumschulen und Landschaftsgestaltung

2 -Vorbeugung gegen Risiken
 

- am Berg (Lawinen, Erdrutsche, Schlammlawinen). Einmal durch aktive Schutzmassnahmen (Lawinennetze) oder passiv durch Ablenkdämme. Zuständig dafür ist die Abteilung Restauration des Terrains de Montagne

- Brände : Entfernen von Gestrüpp, Geländepatrouillen).

3 -Sensibilisierung der Öffentlichkeit für das Biotop Wald

 

 - direkter Kontakt mit dem Wald (Führungen von Schulklassen, Wanderungen im Stil "Retrouvance").

- Veröffentlichung von Lehrbüchern und Wanderführern für Fuß -und Radwanderungen

 Agent onf


 

 

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